Allgemeine
Geschäftsbedingungen – Packlogx GmbH
bestehend aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den
Sonderbedingungen aus §§ 10 ff. („AGB“)
(Erstfassung 01.01.2020 – neue AGB Regelung ab 01.12.2020)
A. Allgemeine
Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich,
Änderungen der AGB
(1) Die Packlogx GmbH (nachfolgend „Packlogx“)
betreibt unter der Domain www.packlogx.com ein B2B-Ladehilfmittelportal
(nachfolgend „B2B-Portal“), über welches Anbieter (Hersteller, Händler, etc.)
von Ladehilfsmitteln (nachfolgend „Anbieter“) und Kaufinteressenten (nachfolgend
„Käufer“) neue, gebrauchte und defekte Ladehilfsmittel (nachfolgend „LHM“)
kaufen und verkaufen können. Sind sowohl Anbieter, als auch Käufer in diesen
AGB gemeint, wird hinreichend von „Usern“ gesprochen.
Packlogx bietet den Usern weitere Leistungen
an, wie eine Dokumenten- und Auftragsverwaltung, als auch eine detaillierte
Verbrauchsübersicht. Wenn in diesen AGB Anbieter, Käufer oder User erwähnt
werden, ist die Bezeichnung in allen Formen, weiblich, männlich als auch divers,
zu verstehen.
Die AGB bestehen aus den Allgemeinen
Nutzungsbedingungen, welche die Rahmenbedingungen für die Nutzung des B2B-Portals
regeln, sowie aus den Sonderbedingungen, die ergänzend für bestimmte Verträge
gelten, die der User über das B2B-Portal abschließen kann.
(2) Das B2B-Portal richtet sich
ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Privaten Endverbrauchern,
gem. § 13 BGB, ist die Nutzung des B2B-Portals nicht gestattet.
(3) Es gelten ausschließlich die AGB von Packlogx.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen / Sonderbedingungen des Users
werden nicht zum Vertragsbestandteil. Auflagen und Bedingungen des Users sind
auch dann unverbindlich, wenn Packlogx ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Änderungen der AGB werden dem User
spätestens 1 Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in
Textform angeboten. Die Zustimmung des Users gilt als erteilt, wenn er seine
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Packlogx den Usern
in ihrem Angebot besonders hinweisen. Widerspricht der User der Änderung der
AGB, ist Packlogx berechtigt, dem User mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 2 Funktionen des B2B-Portals
(1) Das B2B-Portal stellt eine Handelsplattform
dar, auf der in erster Linie Angebot und Nachfrage von LHM zusammengetragen und
verhandelt werden. Zu diesem Zweck können User, die über das Portal LHM
verkaufen wollen, („Anbieter“) Angebote einstellen oder auf dem B2B-Portal nach
passenden Nachfragen suchen. User, die über das B2B-Portal LHM erwerben wollen
(„Käufer“), können Nachfragen als auch langfristige Ausschreibungen erstellen
oder auf dem B2B-Portal nach passenden Angeboten suchen. Der User kann mit
Anbietern oder Abnehmern derart in Kontakt treten, um die Konditionen für einen
Kauf oder Erwerb von LHM abzustimmen. Die Kontaktaufnahme zwischen Anbietern
und Käufern erfolgt anonymisiert. Die User können nach dem erfolgreichen
Vertragsabschluss über das Portal ebenfalls Bestellungen abschließen und
laufende Verbrauchsübersichten einsehen.
(2) Bei allen Transaktionen, welche über das
B2B-Portal ablaufen, ist Packlogx der zentrale Vertragspartner aller User. Das
heißt, dass Packlogx zunächst mit dem Anbieter der LHM einen Kaufvertrag abschließt
(„Eindeckungsgeschäft“) als auch im weiteren Schritt mit dem Abnehmer bzw.
Käufer einen Kaufvertrag abschließt („Veräußerungsgeschäft“). So sieht sich der
User stets nur Packlogx als einzigen Vertragspartner gegenüber. Die Abrechnung
des Veräußerungsgeschäfts erfolgt allein durch Packlogx.
(3) Packlogx kann den Usern über das
B2B-Portal Benachrichtigungen zu Angeboten, erhaltenen Mitteilungen oder
Transaktionen übermitteln. Zudem ist eine Benachrichtigung unter der
registrierten E-Mail-Adresse zulässig.
§ 3 Maßgebliche
Vertragsverhältnisse
(1) Für die Nutzung des B2B-Portals gelten
die in diesen AGB geregelten allgemeinen Nutzungsbedingungen, die zwischen dem User
und Packlogx im Rahmen der Registrierung vereinbart werden („Nutzungsvertrag“).
Darüber hinaus schließt der User
im Rahmen einer Transaktion weitere Verträge mit Packlogx nach Maßgabe der
Sonderbedingungen (Abschnitt B) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Wollen User eine Transaktion über Packlogx
abwickeln, willigen Sie ein, dass Packlogx insbesondere die User vorab einer
Überprüfung unterzieht. Dieser Prozess dient der geregelten Durchführung der
Transaktion.
(3) Am Ende der Transaktion steht der
Abschluss des Eindeckungsgeschäfts zwischen dem Anbieter und Packlogx sowie das
Veräußerungsgeschäft zwischen Packlogx und dem Käufer („Kaufverträge“). Die
Kaufverträge werden durch Bestätigung der jeweiligen Transaktion gegenüber Packlogx
geschlossen.
§ 4 B2B-Portalnutzung
(1) Packlogx stellt unter der Domain www.packlogx.com
ein B2B-Portal bereit, über das der User LHM nachfragen oder anbieten kann.
Zudem kann der User weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Die Nutzung des
Portals setzt die erfolgreiche Registrierung als User voraus.
(2) Packlogx übernimmt keine Gewähr für die
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Packlogx-Dienste. Packlogx ist berechtigt,
den Funktionsumfang des B2B-Portals einschließlich der bereitgestellten
Applikationen für mobile Endgeräte jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu
erweitern, technisch anzupassen, Menüführungen oder Layouts zu verändern, oder
in angemessener Weise einzuschränken.
(3) Der User kann in das B2B-Portal Angebote
und Nachfragen einstellen. Der User hat sicherzustellen, dass durch die
eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-,
Marken- und sonstige Schutzrechte, verletzt werden. Packlogx übernimmt keine
Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der von Usern in das Portal
eingestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für die in das B2B-Portal
eingestellten Angebote und Nachfragen.
(4) Käufer können Anbieter nach Durchführung
einer Transaktion nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen bewerten:
(a) In das B2B-Portal eingestellte
Bewertungen sind für alle User zugänglich. Der User räumt Packlogx das nicht
ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, eingestellte
Bewertungen für die User im B2B-Portal öffentlich zugänglich zu machen. Ein
Rechtsanspruch des Users auf Einstellung der abgegebenen Bewertung in das B2B-Portal
besteht nicht.
(b) Der User ist verpflichtet, in den
abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
etwaige Kritik sachlich zu formulieren und keine rechtswidrigen oder
unangemessenen Inhalte einzustellen. Der User hat die geltenden Gesetze sowie
Rechte Dritter, insbesondere auch Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte,
zu beachten. Packlogx übernimmt keine Verantwortung für die Bewertungen.
(c) Packlogx behält sich vor, Bewertungen zu
entfernen, wenn diese unwahr, unsachlich, beleidigend oder aus einem anderen
Grund rechtswidrig oder unangemessen sind.
(5) Durch Abschluss des Nutzungsvertrags
wird kein Anspruch gegenüber Packlogx auf Abschluss eines Kaufvertrags über den
Verkauf oder Bezug von LHM begründet.
(6) Die B2B-Portalnutzung für folgende
Zwecke oder Inhalte ist unzulässig
(a) Unerwünschte Nachrichten, wie z.B. Spam,
Massen-Anfragen, allgemeine Werbung oder Hinweise auf Umgehung des B2B-Portals
mittels Senden von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Ähnlichem
(b) Illegale Zwecke, falsche Angaben,
Täuschungen oder Irreführungen
(c) Verletzung von Rechten, wie z.B.
Persönlichkeitsrechten, geistigem Eigentum oder der Privatsphäre Dritter
(d) Eingabe von Programmcodes, die die
Funktionalität eines Endgeräts oder dieser Software beeinflussen
(e) Inhalte, die Packlogx oder Dritte, wie
z.B. andere User, behindern, belästigen oder diesen schaden, etwa durch
Boykottaufrufe, Kettenbriefe, Stalking, Drohung, Beleidigung, Verleumdung,
Diskriminierung, Hassbekundungen, Geschäftsschädigung, Äußerungen sexueller Natur,
Darstellungen von Brutalität oder Gewalt
(f) Inhalte, die gegen geltendes Recht oder
die guten Sitten verstoßen oder zu deren Übermittlung der Nutzer nicht
berechtigt ist
(7) Packlogx behält es sich vor,
Wettbewerber von der Portalnutzung auszuschließen. Ein möglicher Ausschluss
erfolgt gemäß einer intensiven Prüfung. Wettbewerber können beispielsweise Unternehmen
sein, welche ein ähnliches Plattformkonzept verfolgen oder in Zukunft verfolgen
möchten.
§ 5 Zugangsdaten
(1) Der User gibt sich im Rahmen der
Registrierung zum Zwecke der Nutzung des B2B-Portals Zugangsdaten, die aus
seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort bestehen. Der User ist verpflichtet,
sein Passwort geheim zu halten und Packlogx über den Verlust oder die unbefugte
Nutzung des Passworts durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.
(2) Dem User ist es nicht gestattet,
Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen oder eigene Zugangsdaten zu
nutzen, um Informationen über Angebote, Anbieter, Kontaktadressen,
Bezugsquellen o.ä. über das B2B-Portal für Dritte zu beschaffen. Packlogx ist
berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten
Nutzung oder eines solchen Missbrauchs der Daten vorliegt. Ebenfalls ist
Packlogx berechtigt, User von der Nutzung des B2B-Portals auszuschließen, falls
falsche Angaben hinsichtlich Lizenzierungen oder steuerrechtlichen Aspekten
gemacht worden sind.
§ 6 Entgelte, Rechnungsstellung
(1) Die generelle Nutzung des B2B-Portals
ist kostenlos.
(2) Packlogx schlägt auf Angebote der User
eine Marge auf.
(3) Alle Preise / Entgelte die im Rahmen der
Nutzung des B2B-Portals genannt werden, sind Nettopreise (exklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer).
(4) Packlogx stellt die Rechnungen den
Käufern unmittelbar nach erfolgter Lieferung aus. Die Rechnungsstellung erfolgt
in Euro. Der Versand der Rechnungen erfolgt auf elektronischem oder
postalischem Wege, je nachdem für welche Option sich der Käufer entscheidet.
(5) Packlogx bezahlt die Anbieter im Rahmen
des Eindeckungsgeschäfts nachdem der Geldbetrag der Käufer auf das Packlogx-Bankkonto
eingegangen ist. Dies kann zu einer Abweichung / Verzögerung von 2-3 Bankarbeitstagen
vom verhandelten Zahlungsziel führen. Die zu Grunde gelegten
Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Zahlungsziele, verhandeln Anbieter und
Käufer gegenseitig.
§ 7 Sonstige
Pflichten des Users
(1) Der User ist verpflichtet, im Rahmen der
Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person und dem
Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Insbesondere
alle zivil- und steuerrechtlichen Daten müssen stets auf dem aktuellsten Stand
gehalten werden.
(2) Der User ist verpflichtet, im Rahmen der
Nutzung des B2B-Portals wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im
Zusammenhang mit einer Transaktion zu machen. Dies betrifft insbesondere
Angaben im Rahmen von eingestellten Angeboten und Nachfragen (z.B. Preisgültigkeit,
Liefertreue, etc.).
(3) Der User
erhält einen Teil der Korrespondenz auf elektronischem Wege per E-Mail. Der User
ist verpflichtet, unter der registrierten Mailadresse seine Nachrichten
regelmäßig und zeitnah abzurufen und auf ihre Richtigkeit hin unverzüglich zu
überprüfen sowie Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(4) Inhalt
und Darstellung des B2B-Portals ist geistiges Eigentum von Packlogx und werden nur
zum Zwecke der Nutzung des Portals bereitgestellt. Das automatisierte Auslesen
des B2B-Portals und der Datenbank (durch z. B. Screen bzw. Web-Scraping) sowie
das Einbinden von Inhalten in das B2B-Portal sind nicht gestattet.
§ 8 Sanktionen,
Freistellung
(1) Kommt der User seinen Pflichten nach
diesen AGB nicht nach, ist Packlogx berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um
diese Verstöße zu unterbinden. Zu diesem Zweck ist Packlogx berechtigt, die
Nutzung des B2B-Portals für den User vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Die Möglichkeit zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon unberührt.
(2) Bei Inaktivität von mehr als 6 Monaten
(z.B. keine Angebotserstellung, keine Anfrageerstellung) ist Packlogx
berechtigt, den User von der Plattform dauerhaft zu sperren bzw. freizustellen.
(3) Der User stellt Packlogx von allen
Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der User schuldhaft Pflichten
aus diesen AGB verletzt hat. Die Freistellungspflicht umfasst auch die
notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.
(4) Der User stellt Packlogx insbesondere
von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf schuldhaften
Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit vom User in das B2B-Portal
eingestellten Inhalten beruhen. Die Freistellungspflicht umfasst auch die
notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.
§ 9 Haftung
(1) Auf Schadensersatz haftet Packlogx –
gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in
vollem Umfang.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Packlogx
nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der User regelmäßig vertraut
und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Packlogx jedoch auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten nicht im Falle von Garantien oder im Geltungsbereich des
Produkthaftungsgesetzes.
(4) Packlogx haftet nicht für Schäden, die
sich verschiedene User untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder
Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise. Packlogx haftet nicht für
schädliche Software oder Programmcodes (Viren, Trojaner, Würmer etc.), die
durch User auf das B2B-Portal überspielt werden oder in deren Angebotsanhängen
oder – beschreibungen übertragen werden und sich von dort verbreiten. Der User
haftet dafür unmittelbar, dass er keine solche schädliche Software überträgt.
§ 10 Anwendbares
Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung
zwischen dem User und Packlogx gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Essen.
(3) Falls Packlogx Übersetzungen dieser AGB
und Sonderbedingungen an den User liefert, bleibt jeweils die Deutsche
Sprachfassung maßgeblich und rechtlich verbindlich, sofern in der jeweiligen
Übersetzung Widersprüche zur oder Abweichungen von der Deutschen Sprachfassung
vorliegen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame
Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
B.
Sonderbedingungen
Bestehend aus den Sonderbedingungen für Anbieter und den
Sonderbedingungen für Käufer.
I. Sonderbedingungen
für Anbieter
§ 1 Definition
Anbieter
(1) Anbieter ist ein User, welcher LHM auf
dem B2B-Portal zum Kauf anbietet. Gem. § 1 Absatz 2 der Allgemeinen
Nutzungsbedingungen richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen gem.
§ 14 BGB.
(2) Der Anbieter sichert zu, dass er
entweder Eigentümer der angebotenen LHM ist oder ihm ein Anspruch auf die
angebotenen LHM zusteht.
(3) Ein Anspruch des Anbieters gegen
Packlogx auf Abschluss eines Kaufvertrages über die LHM wird durch die
alleinige Einstellung eines Angebots nicht begründet.
§ 2 Stornierbarkeit, Rücktrittsrecht
Hat ein Anbieter ein Angebot in das
B2B-Portal eingestellt, ist er berechtigt, das Angebot solange zu stornieren,
bis ein Käufer das Angebot annimmt oder es zu ersten konkreten Preisverhandlungen
kommt.
§ 3 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter ist verpflichtet,
wahrheitsgemäße Angaben hinsichtlich Art, Anzahl oder Beschaffenheit der LHM gegenüber
dem Käufer bei Angebotserstellung zu machen. Zudem ist der Anbieter
verpflichtet, wahrheitsgemäße Dokumente in das B2B-Portal hochzuladen. Auf
Nachfrage von Packlogx muss der Anbieter schnellstmöglich die erforderlichen
Dokumente (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, etc.) in den Stammdatenbereich
des B2B-Portals hochladen. Geschieht dies nicht, behält sich Packlogx das Recht
vor, den Anbieter bis zum Erfüllen seiner Pflichten von der Nutzung des
B2B-Portals auszuschließen.
(2) Sollte dem Anbieter ein Fehler beim
Unterbreiten des Angebots unterlaufen sein (z.B. Preisfehler, falsche
Anlieferwoche, etc.), ist er verpflichtet, Packlogx unverzüglich auf diesen
Fehler hinzuweisen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach und es entsteht ein
wirksamer Kaufvertrag, gilt der Preis, welchen der Anbieter bei Angebotsabgabe
getätigt hat, obgleich dieser einen Fehler beinhaltete.
(3) Wenn nichts anderes zwischen den Usern
vereinbart worden ist, ist der Anbieter für den Transport der LHM zuständig.
(4) Der Anbieter ist verpflichtet, die LHM
vor Verladung zu untersuchen. Wenn sich im Rahmen der Untersuchung ein Mangel
(insb. in Bezug auf Art, Anzahl, Verladung oder Beschaffenheit der LHM) zeigt,
ist Packlogx unverzüglich Anzeige zum Zwecke der Konditionenanpassung oder
Ablehnung zu machen. Packlogx wird sich nach Anzeige des Mangels mit dem Käufer
der LHM in Verbindung setzen.
(5) Der Anbieter verpflichtet sich, nach
Beladung des Transportfahrzeuges, die geladene Stückzahl in das B2B-Portal
einzutragen. Die geladene Stückzahl ist, neben dem unterschriebenen
Lieferschein des Kunden, Abrechnungsgrundlage zwischen dem Anbieter und
Packlogx.
(6) Stellt der Anbieter der LHM Packlogx
eine Rechnung für das Eindeckungsgeschäft aus, so hat der Anbieter Sorge zu
tragen, dass das Zahlungsziel identisch mit dem ausgehandelten Zahlungsziel
gegenüber dem Käufer ist.
§ 4 Kaufpreis
(1) Gem. § 3 Absatz 2 ist die geladene Stückzahl bzw. der vom Kunden
unterschriebene Lieferschein Abrechnungsgrundlage zwischen dem Anbieter und
Packlogx.
(2) Der Kaufpreis bezieht sich auf den endgültig verhandelten Preis
zwischen Anbieter und Käufer, exklusive dem Margenanteil von Packlogx. Die
möglicherweise entstandene Einfuhrumsatzsteuer wird, wenn nichts Anderweitiges
vereinbart, von Packlogx übernommen bzw. bezahlt.
(3) Packlogx bezahlt die Anbieter im Rahmen des Eindeckungsgeschäfts
nachdem der Geldbetrag der Käufer auf das Packlogx-Bankkonto eingegangen ist.
Dies kann zu einer Abweichung / Verzögerung von 2-3 Bankarbeitstagen vom
verhandelten Zahlungsziel führen. Die zu Grunde gelegten Zahlungsmodalitäten,
insbesondere die Zahlungsziele, verhandeln Anbieter und Käufer
gegenseitig.
(4) Packlogx bezahlt an die Anbieter den in der Rechnung ausgewiesenen
Kaufpreis mittels Überweisung auf das von dem Anbieter angegebene Bankkonto.
Die Grundlage über Stückzahl bildet hierbei der unterschriebene Lieferschein
des Käufers. Der Preis ergibt sich aus der Preisverhandlung zwischen Anbieter
und Käufer.
§ 5 Sonstiges
Packlogx ist berechtigt, darüber hinaus mit den Anbietern individuelle
Verträge abschließen zu können.
II.
Sonderbedingungen für Käufer
§ 1 Definition
Käufer
(1) Käufer ist ein User, welcher LHM auf dem
B2B-Portal bezieht. Gem. § 1 Absatz 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen gem. § 14 BGB.
(2) Ein Anspruch des Käufers gegenüber
Packlogx auf Abschluss eines Kaufvertrages über die LHM wird durch die
alleinige Einstellung einer LHM-Anfrage nicht begründet.
§ 2 Stornierbarkeit, Rücktrittsrecht
Hat ein Käufer eine Anfrage in das
B2B-Portal eingestellt, ist er berechtigt, die Anfrage solange zu stornieren,
bis es zu einem finalen Verhandlungsergebnis mit einem Anbieter kommt.
§ 3 Pflichten des
Käufers
(1) Der Käufer verpflichtet sich,
ausschließlich wahre und ernsthafte Angaben hinsichtlich seiner Anfrage zu
machen.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, die
Auftragsbestätigung von Packlogx unverzüglich auf Fehler hin zu überprüfen,
insbesondere hinsichtlich Art und Anzahl der angegebenen LHM. Widerspricht der
Käufer der Auftragsbestätigung von Packlogx nicht, so kann sich der Käufer nach
erfolgter Lieferung der LHM nicht auf falsch gelieferte Produkte berufen,
sofern diese der Auftragsbestätigung entsprechen.
(3) Der
Käufer verpflichtet sich, ausschließlich gemäß den Bedingungen in § 4 Absatz 4
der Allgemeinen Nutzungsbedingungen Anbieter zu bewerten.
(4) Der Käufer verpflichtet sich, die LHM
nach Anlieferung unverzüglich auf etwaige Schäden hin zu überprüfen. Wenn sich
im Rahmen der Untersuchung ein Mangel (insb. in Bezug auf Art, Anzahl,
Verladung oder Beschaffenheit der LHM) zeigt, ist Packlogx unverzüglich Anzeige
zum Zwecke der Konditionenanpassung oder Ablehnung zu machen. Packlogx wird
sich nach Anzeige des Mangels mit dem Anbieter der LHM in Verbindung setzen.
Ein zu reklamierender Mangel tritt nicht auf, wenn die Stückzahl geringfügig
entgegen der Auftragsbestätigung variiert. Eine abweichende Stückzahl, Minder-
als auch Mehrmenge, ist bei LHM-Geschäften handelsüblich.
(5) Der Käufer verpflichtet sich, den in der
Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis an Packlogx, entsprechend der verhandelten
Zahlungsziele, zu bezahlen. Die Ware wird bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt verkauft.
§ 4 Kaufpreis
(1) Der Käufer bezahlt an Packlogx den in
der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis.
(2) Der Kaufpreis ergibt sich aus dem
verhandelten Preis, welcher der Käufer mit dem Anbieter im B2B-Portal
ausgehandelt hat.
(3) Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet
sich nach den verhandelten Konditionen, welche der Käufer mit dem Anbieter
untereinander vereinbart haben. Der Kaufpreis ist auf das Packlogx-Bankkonto zu
entrichten. Die Ware wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter
Eigentumsvorbehalt verkauft.
§ 5
Gewährleistungsausschluss für gebrauchte LHM
(1) Sind gebrauchte LHM Gegenstand des
Kaufvertrags, sind die Gewährleistungsrechte mit Ausnahme von
Schadenersatzansprüchen aus Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der
Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn Packlogx einen Mangel arglistig
verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat.
(2) In Bezug auf etwaige
Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung gilt die Haftungsbeschränkung aus
§ 9 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
§ 6 Sonstiges
Packlogx ist berechtigt, darüber hinaus mit den Käufern individuelle
Verträge abschließen zu können